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| Impfkomplikationen |
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Meldesystem für Impfkomplikationen außer Kraft Behörden bleiben untätig Seit dem 1. Januar 2001 gilt in Deutschland das Infektionsschutzgesetz (IfSG) und damit erstmals für alle medizinischen Berufe eine umfassende Meldepflicht von ungewöhnlichen Impfreaktionen. Wie
schon in den Jahren zuvor bei dem alten Spontanerfassungssystem wurden
von der zuständigen Bundesbehörde, dem PEI, auch die
IfSG-Meldeergebnisse geheim gehalten. Erst nach zunehmendem Druck aus
Fachkreisen und von Elternverbänden wurden sie endlich im Dezember 2004
veröffentlicht. Die Zahlen dokumentieren einen völligen Zusammenbruch
des Meldewesens von Impfkomplikationen. Der Grund dafür liegt bei den
Bundesgesundheitsbehörden selbst: Bereits ab Frühjahr 2002 waren sie
über den sich anbahnenden Zusammenbruch informiert und hätten
entsprechende Maßnahmen ergreifen müssen. Doch getan hat sich
unerklärlicherweise bis heute nichts.
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Wie
schon in den Jahren zuvor bei dem alten Spontanerfassungssystem wurden
von der zuständigen Bundesbehörde, dem PEI, auch die
IfSG-Meldeergebnisse geheim gehalten. Erst nach zunehmendem Druck aus
Fachkreisen und von Elternverbänden wurden sie endlich im Dezember 2004
veröffentlicht. Die Zahlen dokumentieren einen völligen Zusammenbruch
des Meldewesens von Impfkomplikationen. Der Grund dafür liegt bei den
Bundesgesundheitsbehörden selbst: Bereits ab Frühjahr 2002 waren sie
über den sich anbahnenden Zusammenbruch informiert und hätten
entsprechende Maßnahmen ergreifen müssen. Doch getan hat sich
unerklärlicherweise bis heute nichts.