Impfkomplikationen Drucken

Meldesystem für Impfkomplikationen außer Kraft

Behörden bleiben untätig

Seit dem 1. Januar 2001 gilt in Deutschland das Infektionsschutzgesetz (IfSG) und damit erstmals für alle medizinischen Berufe eine umfassende Meldepflicht von ungewöhnlichen Impfreaktionen.

ImageWie schon in den Jahren zuvor bei dem alten Spontanerfassungssystem wurden von der zuständigen Bundesbehörde, dem PEI, auch die IfSG-Meldeergebnisse geheim gehalten. Erst nach zunehmendem Druck aus Fachkreisen und von Elternverbänden wurden sie endlich im Dezember 2004 veröffentlicht. Die Zahlen dokumentieren einen völligen Zusammenbruch des Meldewesens von Impfkomplikationen. Der Grund dafür liegt bei den Bundesgesundheitsbehörden selbst: Bereits ab Frühjahr 2002 waren sie über den sich anbahnenden Zusammenbruch informiert und hätten entsprechende Maßnahmen ergreifen müssen. Doch getan hat sich unerklärlicherweise bis heute nichts.

Quelle: www.prismamagazin.de/www/index.php?seite=3051

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