Alternative Heilmethoden Drucken

Krankenkasse muss bezahlen

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat kürzlich einen Beschluss gefällt, der den Therapeuten der alternativen Medizin einen Schritt entgegenkommt.
ImageDemnach müssen die gesetzlichen Krankenkassen bei schweren und lebensbedrohlichen Krankheiten die Kosten für alternative Heilmethoden erstatten. Habe die Schulmedizin diesen Menschen nichts zu bieten, müsse die Krankenkasse ihnen auch alternative Methoden bezahlen, wenn diese „eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf Heilung oder auf eine spürbare positive Entwicklung des Krankheitsverlaufs versprechen", begründete das Bundesverfassungsgericht den Beschluss. Damit gab es der Beschwerde der Eltern eines Patienten statt, der unter einer seltenen, schulmedizinisch nicht therapierbaren Muskelkrankheit leidet. Der unheilbar Kranke wurde seit seiner Kindheit mit alternativen Heilmethoden behandelt. Die Krankenkasse hatte die Erstattung mit der Begründung abgelehnt, die angewandten Methoden seien auch unter Alternativmedizinern nicht anerkannt und verbreitet. Die Beschwerdeführer hatten zunächst vergeblich vor dem Sozialgericht geklagt und sich in letzter Instanz an das Bundesverfassungsgericht gewandt.

Quelle: www.prismamagazin.de/www/index.php?seite=3050#05

< zurück   weiter >