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Krankenkasse muss bezahlen
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat kürzlich einen Beschluss gefällt, der den Therapeuten der alternativen Medizin einen Schritt entgegenkommt.
Demnach
müssen die gesetzlichen Krankenkassen bei schweren und
lebensbedrohlichen Krankheiten die Kosten für alternative Heilmethoden
erstatten. Habe die Schulmedizin diesen Menschen nichts zu bieten,
müsse die Krankenkasse ihnen auch alternative Methoden bezahlen, wenn
diese „eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf Heilung oder auf
eine spürbare positive Entwicklung des Krankheitsverlaufs versprechen",
begründete das Bundesverfassungsgericht den Beschluss. Damit gab es der
Beschwerde der Eltern eines Patienten statt, der unter einer seltenen,
schulmedizinisch nicht therapierbaren Muskelkrankheit leidet. Der
unheilbar Kranke wurde seit seiner Kindheit mit alternativen
Heilmethoden behandelt. Die Krankenkasse hatte die Erstattung mit der
Begründung abgelehnt, die angewandten Methoden seien auch unter
Alternativmedizinern nicht anerkannt und verbreitet. Die
Beschwerdeführer hatten zunächst vergeblich vor dem Sozialgericht
geklagt und sich in letzter Instanz an das Bundesverfassungsgericht
gewandt.
Quelle: www.prismamagazin.de/www/index.php?seite=3050#05
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